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Die Verfolgung und das Schisma

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Beitrag  Storyteller So Aug 27, 2017 1:31 am

Die Verfolgung und das Schisma

Es gibt zahllose Geschichten über noble Nephilim – unerschrockene und mächtige Männer und Frauen –, die uns auch heute noch durch ihren beispielhaften Mut und ihre Tapferkeit inspirieren. Die Vergangenheit ist jedoch kein Märchenbuch und wir würden unsere Informationspflicht gegenüber neuen Schattenjägern vernachlässigen, wenn wir die beschämenden und verachtenswerten Taten unserer Vorfahren verschwiegen.
Die Nephilim haben immer aus moralisch einwandfreien Motiven gehandelt und aus dem Wunsch heraus, Gutes zu tun. Aber gemäß unserem heutigen Empfinden müssen wir auch diejenigen Situationen erwähnen und verurteilen, wo dieses Bestreben zu einem Verhalten geführt hat, das wir heute als niederträchtig bezeichnen würden.
Das 16. und 17. Jahrhundert zeichnete sich durch einen tragischen Wahn aus, der ganz Europa erfasste:
die Hexenjagd.
Diese Verfolgungen wurden aus diversen historischen Gründen begünstigt – u.a. durch religiösen Eifer, der zeitgleich mit dem Aufkommen der Reformation auftrat. Hinzu kam ein wiedererwachtes Interesse der katholischen Kirche an der Verurteilung von »Teufelsanbetungen«. Was als Lynchjustiz an unschuldigen und hauptsächlich irdischen Frauen (und Männern) begann, die als »Hexen« denunziert wurden, griff rasch um sich und wurde kurz darauf im irdischen Recht verankert.
So verabschiedete man beispielsweise in England im Jahr 1542 das erste Gesetz gegen Hexerei. Und Kaiser Karl V. beschloss bereits im Jahr 1530 in seiner Constitutio Criminalis Carolina, dem ersten deutschen Strafgesetzbuch (das zwei Jahre später auf dem Reichstag in Regensburg in Kraft gesetzt wurde) folgenden Paragrafen zum Thema Hexerei:
»Straff der Zauberey. Item so jemandt den leuten durch zauberey schadenn oder nachteill zufuegt, soll man straffen vom lebenn zum tode, unnd man solle solliche straff mit dem feur thun. Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt schadenn gethon hete, soll sunst gestraft werden nach gelegennheit der sache; darjnne die urtheiller Rahts geprauchen sollen, alls vom Rathsuchen hernachen geschriebenn steet.«
Viele Nephilim bemühten sich, besänftigend auf ihre irdischen Zeitgenossen einzuwirken und deren Aufmerksamkeit auf weniger brutale Vorgehensweisen zu lenken.
Dennoch erfordert es unsere Pflicht zur historischen Genauigkeit, an dieser Stelle zu gestehen, dass auch viele Schattenjäger sich von diesem Eifer anstecken ließen und den Irdischen persönlich bei der Hexenjagd halfen.
Dabei dachten einige Schattenjäger, dass sich diese neu erwachte Begeisterung für die Vernichtung der Dämonen in sinnvolle Bahnen leiten ließe und dass die Irdischen möglicherweise selbstständig Dämonen erkennen und verfolgen könnten.
Stattdessen brach jedoch das Zeitalter der Aufklärung an; die Irdischen entwickelten die Anfänge unserer heutigen modernen Wissenschaften und begannen mit der Erfindung moderner Technologien. Und der einst weitverbreitete Glaube an Hexerei verblasste zu einem Gedankengut, das jeder gebildete Irdische als dummen Aberglauben abtat. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatten die Hexenprozesse in ganz Europa ein Ende gefunden und die Sorge um die Verborgene Welt lag wieder in den Händen der Nephilim.
In diesem Zeitraum von etwa zweihundert Jahren hatte die Schattenwelt jedoch schwer unter den Hexenverfolgungen zu leiden. Insbesondere diejenigen Hexenwesen, deren Lilithmal sich nur schwer verbergen ließ, schwebten in Lebensgefahr.
Derartige Entstellungen galten unter Irdischen als eindeutiger Beweis der Hexerei. Glücklicherweise lebten die meisten Hexenwesen schon länger inmitten der Irdischen und waren daran gewöhnt, ihr Lilithmal zu verstecken oder logisch zu erklären – und konnten somit einer Anklage entgehen.
Die Schattenwesen, welche die Hexenjagd am deutlichsten zu spüren bekamen, waren die Werwölfe. Dabei darf man nicht vergessen, dass der irdische Feuereifer für die Hexenverfolgungen auf dem Glauben basierte, jegliche Zauberei repräsentiere einen Pakt mit »satanischen Kräften«.
So wie man in den Städten die Hexen verbrannte, so zog der Mob durch die Wälder Mitteleuropas und verfolgte die dortige Werwolfbevölkerung, häufig in Begleitung von Bluthunden und im Bestreben, all »die halbmenschlichen Wesen zu töten, die sich mit dem Teufel in Gestalt eines schrecklichen Wolfs eingelassen haben«.
Im Gegensatz zu den »Hexen«, bei denen es sich um ganz normale Leute handelte, die angeblich furchtbare Verbrechen begangen hatten, galten Werwölfe als minderwertige Kreaturen, weswegen man ihnen auch kein Gerichtsverfahren vor der Verhängung des Todesurteils zugestand. Beschämenderweise verkündete die Kongregation im Jahr 1612 ihre Unterstützung bei den Werwolfverfolgungen mit der Begründung, dass diese Werwölfe in den Wäldern außer Kontrolle geraten seien, wie wilde Tiere leben würden und demzufolge auch wie Tiere erlegt werden könnten. Die Wälder, so der Rat, sei das Versteck »Wilder Werwsölfe«, im Gegensatz zu den »angesehenen Lykanthropen, die ihre ungewöhnliche Wesensart unter Kontrolle haben und in irdischen Dörfern und Städten integriert sind.
Dabei wusste die Kongregation ganz genau, dass es sich vorrangig um Werwolfgemeinschaften handelte, die sich ganz gezielt in die Wälder zurückgezogen hatten, um dort ungefährdet in rudelähnlichen Sozialstrukturen leben zu können.
Genau diese menschlichen Werwölfe ließ der Rat im Stich:
Er gestattete ihre Vernichtung, und Hunderte, wenn nicht Abertausende Werwölfe wurden getötet.
Während die Hexenwesen weniger unter den grausamen Verfolgungen des Mobs zu leiden hatten, der die europäischen Werwolfbevölkerung dezimierte, bewirkte dieser „antisatanische“ Eifer kaum wiedergutzumachende Schäden auf ganz anderer Ebene.
In den Jahrhunderten zuvor waren Hexenwesen und Nephilim Verbündete gewesen und hatten bei der Verfolgung von Dämonen häufig eng zusammengearbeitet.
Wir Schattenjäger besaßen die Mittel zur effektiven Tötung von Dämonen, während die Hexenwesen über den Zugang zu nützlicher Magie verfügten (z.B. das Heraufbeschwören von Dämonen).
Jonathan Shadowhunters Freundschaft mit dem Hexenmeister Elphas dem Unsteten begründete eine Tradition die mehr als vier Jahrhunderte lang andauerte.
Im Gefolge der Hexenverfolgungen kam es jedoch zum sogenannten »Schisma«, der Spaltung zwischen Nephilim und Hexenwesen.
Viele vom Jagdfieber ergriffene Schattenjäger verkündeten, die Hexenwesen seien» von Nathur aus dämonisch« und durch und durch böse. Im Jahr 1640 untersagte der Rat die Beschäftigung von Hexenwesen bei allen Schattenjägerangelegenheiten.
In manchen Teilen der Welt wurden Hexenwesen zusammengetrieben oder gezwungen, ihr Lilithmal immer und überall öffentlich zu zeigen (wodurch all jene zu Verbrechern abgestempelt wurden, deren Mal sonst unter Kleidung versteckt war).
Und in anderen Regionen der Welt gingen Hexenwesen in den Untergrund, manchmal als Gruppe (was mehr Sicherheit bot), aber oft genug auch allein. Diese Handlungen des Rats wirkten sich kontraproduktiv auf die Interessen aller Nephilim aus, da sie die Dämonenjagd deutlich erschwerten. Darüber hinaus brachten diese Taten aber auch die anderen Mitglieder der Schattenwelt gegen die Nephilim auf.
Im Jahr 1688 veranlasste Konsul Thomas Tefereel eine Reihe von Reformen, die erklärten, dass das Dasein als Werwolf fern menschlicher Zivilisation an sich kein Kapitalverbrechen darstelle. Tefereels Reformen forderten die Nephilim außerdem auf, »vorsichtig und eindeutig« bei der Beurteilung von Werwölfen und Hexenwesen vorzugehen und dafür zu sorgen, dass diese Schattenweltler nur dann verfolgt würden, wenn sie tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen hätten. Allerdings sollte es noch mehrere Jahrzehnte dauern, bis die Werwolfjagd endgültig eingestellt wurde.
Im Jahr 1721 fanden die berühmten Prozesse gegen Harold und Robert Grunwald statt: Die beiden Nephilimbrüder hatten eine Schenke in Brand gesteckt, in der sich das gesamte örtliche Werwolfrudel versammelt hatte. Der Rat war so entsetzt über die Tat der Gebrüder, dass er sie entgegen seiner Gewohnheit der irdischen Gerichtsbarkeit übergab, welche sie zum Tod durch den Strang verurteilte. Dagegen fand die eigenmächtige Jagd auf Hexenwesen in manchen abgelegenen Regionen der Welt noch bis ins 19. Jahrhundert statt.
Erst im Rahmen des Ersten Abkommens 1872 wurden die Hexenverfolgungen offiziell verboten und die Gesetze gegen die Zusammenarbeit von Schattenjägern und Hexenwesen wieder aufgehoben.
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